Wer im Ausland gearbeitet hat, muss die dortigen Versicherungsnachweise übersetzen lassen, bevor die deutsche Rentenversicherung den Antrag bearbeitet.
Wer im Ausland gearbeitet hat, muss die dortigen Versicherungsnachweise übersetzen lassen, bevor die deutsche Rentenversicherung den Antrag bearbeitet.